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Holzhausen, Leipzig

Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer*innen

Holzhausen, Leipzig, 14.12.2022 – Die Stadt Leipzig teilt mit: „Gemäß Winterdienstsatzung der Stadt sind Anlieger*innen für das Räumen und Streuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig.“

Aus gegebenem Anlass hier noch einmal die wichtigsten Details als Auszug aus der kompletten Verordnung. Quelle: leipzig.de. Der Link dazu findet sich am Ende dieses Beitrages.

Wer ist verpflichtet?

  • Grundstückseigentümer*innen, Anlieger*innen und beauftragte Dritte (zum Beispiel Hausmeisterdienste)

Wo muss beräumt werden?

  • Gehwege, an denen das Grundstück angrenzt
  • gemeinsame Gehwege und Radwege
  • Zugänge zu Kreuzungen
  • Zugänge zu Fahrgastunterständen und Haltestellenbereiche
  • Hydranten und Absperrschieber
  • Zugänge zu Bereitstellplätzen von Abfallbehältern

Wann muss beräumt werden?

  • Montag bis Sonnabend von 7 bis 20 Uhr
  • sonntags und feiertags von 8 bis 20 Uhr

Wie oft?

  • nach Bedarf, falls nötig mehrmals, zum Beispiel bei anhaltendem Schneefall

Wie sollte beräumt werden?

  • bei Glätte: streuen, bei Schnee: räumen und streuen
  • der Gehweg ist auf einer Breite von mindestens 1,20 Meter zu räumen – bei schmaleren Wegen die gesamte Gehwegbreite
  • bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (Splitt, Sand oder Granulat) streuen, sodass ein gefahrloses Begehen des Gehweges möglich ist
  • Salz darf nicht verwendet werden, da es bei Tauwetter in die Baumscheiben fließt und die Straßenbäume nachhaltig schädigen könnte. Ausnahme: Glatteis.

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/winterdienst

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