Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer*innen
Holzhausen, Leipzig, 14.12.2022 – Die Stadt Leipzig teilt mit: „Gemäß Winterdienstsatzung der Stadt sind Anlieger*innen für das Räumen und Streuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig.“
Aus gegebenem Anlass hier noch einmal die wichtigsten Details als Auszug aus der kompletten Verordnung. Quelle: leipzig.de. Der Link dazu findet sich am Ende dieses Beitrages.
Wer ist verpflichtet?
- Grundstückseigentümer*innen, Anlieger*innen und beauftragte Dritte (zum Beispiel Hausmeisterdienste)
Wo muss beräumt werden?
- Gehwege, an denen das Grundstück angrenzt
- gemeinsame Gehwege und Radwege
- Zugänge zu Kreuzungen
- Zugänge zu Fahrgastunterständen und Haltestellenbereiche
- Hydranten und Absperrschieber
- Zugänge zu Bereitstellplätzen von Abfallbehältern
Wann muss beräumt werden?
- Montag bis Sonnabend von 7 bis 20 Uhr
- sonntags und feiertags von 8 bis 20 Uhr
Wie oft?
- nach Bedarf, falls nötig mehrmals, zum Beispiel bei anhaltendem Schneefall
Wie sollte beräumt werden?
- bei Glätte: streuen, bei Schnee: räumen und streuen
- der Gehweg ist auf einer Breite von mindestens 1,20 Meter zu räumen – bei schmaleren Wegen die gesamte Gehwegbreite
- bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (Splitt, Sand oder Granulat) streuen, sodass ein gefahrloses Begehen des Gehweges möglich ist
- Salz darf nicht verwendet werden, da es bei Tauwetter in die Baumscheiben fließt und die Straßenbäume nachhaltig schädigen könnte. Ausnahme: Glatteis.
https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/winterdienst