Holzhausen, Leipzig

Holzhausen, Leipzig, Ortschaftsrat Protokoll Januar 2023

Holzhausen, Leipzig, 25.03.2023 – Niederschrift der Ortschaftsratssitzung Januar 2023. Themen waren unter anderem: Energieberg, ÖPNV und Brauchtumsmittel. Tagesordnungspunkte eins bis vier: Formales.

Tagesordnungspunkt fünf: Sachstand Projekt Photovoltaik auf der Deponie Holzhausen

Herr Albrecht stellt den aktuellen Sachstand vor. Die Präsentation soll im Nachgang bereitgestellt werden. Die Anlage wurde erstmals 1990 in Betrieb genommen, da neues Entsorgungsrecht eine fachgerechte Entsorgung nötig gemacht hat. Die ZAW hat den Entsorgungsstandort Holzhausen zum 01.01.2023 übernommen, um darauf eine PV-Anlage zu installieren.

Aktuell ist der Genehmigungsvorgang am Laufen. Auf der großen Deponie des Zweckverbands werden zwischen 170k und 180K t Abfall pro Jahr verarbeitet.

Für den ehemaligen Standort Holzhausen ist seit längerem die Inbetriebnahme einer PV-Anlage in Planung. Mit einer Fläche von 14,5 Hektar ist das dafür vorgesehene Areal relativ groß. Die Planung sieht vor, dort eine PV-Anlage mit einer Leistung von 14 MW Peak zu errichten.

Um die mineralische Oberflächendichtung nicht zu zerstören, werden die PV-Module über spezielle Tische mit schräg angebrachten Bodennägeln in den Boden eingelassen. Dies sei nach Angaben des Projektplaners sehr stabil und erlaubt eine Befestigung, ohne dabei all zu tief in den Boden eindringen zu müssen.

Im September 2022 wurde final beschlossen, dass die Übernahme des Standorts Holzhausen durch den Zweckverband erfolgen soll.

Für die Lieferung und Montage der PV-Anlage wird eine europaweite Ausschreibung zur Auftragsvergabe erfolgen. Das erforderliche Genehmigungsverfahren läuft bereits seit Ende 2021. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Anlage 2024 in Betrieb gehen soll.

Fragen

Fr. Dr. Böhm: Gab es eine Umweltverträglichkeitsprüfung und wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt? Laut Auskunft des ZAW sei keine umweltspezifische Einschränkung zu erwarten. Der Artenschutz wurde berücksichtigt.

Ergänzung Herr Rosenthal: Im Rahmen des Zielabweichungsverfahren ist keine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Er will noch mal prüfen, ob es Sachverhalte gab, und wie damit umgegangen wurde.

Laut Frau Dr. Böhm gab es drei Sachverhalte, für die nur bei zweien eine Entscheidung öffentlich gemacht wurde. Hierzu wird es noch einmal eine Rückmeldung geben.

Tagesordnungspunkt sechs: Regelung für die Ortschaftsräte der Stadt Leipzig zur Verwendung der Brauchtumsmittel (Ortschaftsmittel)
Oberbürgermeister VII-DS-07330

Herrn Schurig und Herrn Rammelt – Die Herren aus dem Büro für Ratsangelegenheiten stellen die Vorlage vor. Ziel ist es, die Vergabe der Mittel zukünftig rechtssicher zu gestalten. Im Vorfeld dazu gab es intensive Abstimmungen zwischen dem BfR, dem Dezernat Finanzen und dem Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt.

Es geht nur um die Verwendung der Mittel, die pro Einwohner und Jahr zur Verfügung gestellt werden – es geht nicht um Mittel, die für den Ortschaftsrat selbst eingeplant sind.

Im Wesentlichen soll die Prüfung, ob formale Bestimmungen eingehalten werden und ob das beantragte Vorhaben auch grundsätzlich im Rahmen der Vergaberichtlinien finanzierbar ist. Diese Prüfung vorab soll der Rechtssicherheit dienen.

Der eigentliche Beschluss wird auch weiterhin über den Ortschaftsrat erfolgen. Um eine Vereinfachung zu gewährleisten und den Aufwand nicht unnötig zu erhöhen, wurde der Beantragungsprozess überarbeitet. Damit soll sichergestellt werden, dass die formalen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Bis zu einem Betrag von 500 Euro ist das Verfahren außerdem stark vereinfacht worden. Erst ab einem Betrag von mehr als 500 Euro sind umfassendere Antragsunterlagen einzureichen. Sollte der Betrag einen Wert von 15.000 Euro übersteigen, ist eine beleggenaue Abrechnung erforderlich.

Fragen: Warum muss eine funktionierende Richtlinie geändert und ein weiteres Amt vorge-schaltet werden? Antwort: Der Gedanke dahinter wird als Service für den Ortschaftsrat verstanden. Die Vorprüfung erfolgt auf dem Grundgedanken einer formalen Sichtung der Anträge. Der Ortschaftsrat müsste sich somit nur noch mit den inhaltlichen Fragestellungen und damit einer Vergabe von Anträgen auseinandersetzen, die auch im Sinne der Vergaberichtlinien formal zulässig und zuwendungsfähig sind.

Frage: Wird durch die Änderung eine Beantragung bis Oktober möglich – es wird befürchtet, dass dadurch die Übersicht verloren geht? Antwort: Im Rahmen der Verfahren kann der OR eine Förderperiode festlegen, um eine Übersichtlichkeit bei den Anträgen auch weiterhin zu gewährleisten. Das BfR unterstützt dies und würde das auch entsprechend veröffentlichen.

Frage: Warum wurde das vereinfachte Verfahren für OR bis 500 Euro festgelegt und nicht bis 1000, wie für Stadtbeiräte? Wo ist der Unterschied?

Antwort: Die 1000 Euro wurde als Prüfschwelle vorgesehen – ein Vergleich ist nicht möglich – der Ortschaftsrat kann aber einen Änderungsantrag stellen und so eine Erhöhung der Grenze beantragen.

Frage: Wie lange ist die Aufbewahrungspflicht? Antwort: Sieben Jahre.

Frage: Müssen bei der Kostenübersicht auch Einnahmen angegeben werden? Antwort: Ja – die Richtlinie sieht vor, dass Mittel, die im Rahmen eines Projektes eingeworben wurden, auch zur Deckung des Projektes verwendet werden müssen – dazu gehören auch Einnahmen. Eine geförderte Veranstaltung darf keinen Gewinn erwirtschaften. Somit ist es zwingend erforderlich, dass geförderte Veranstaltungen auch Einblick in Ihre Einnahmen geben.

Frage: Wird es Infoveranstaltungen zur vorgesehenen Änderung geben, in dem das Verfahren vorgestellt wird? Antwort: Ist geplant.

Frage: Kann ein Verein mehrere Anträge stellen? Wie lange kann ein Antrag gestellt werden?
Hinweis des BfR: Das sind alles Fragen, die nicht durch die Vorlage geklärt werden, sondern durch den Ortschaftsrat.

Frage: Wie müssen die Anträge gestellt werden Antwort: Es gibt Onlineformulare, diese müssen allerdings aktuell noch ausgedruckt und per Post zugesendet werden. Es wird noch geklärt, ob auch eine Zusendung als PDF per Mail möglich ist.

Frage: Was ist, wenn ein Posten umgewidmet werden müsste? Antwort: Solange das grundsätzliche Förderungs-Ziel nicht geändert worden ist, reicht eine einfache Anzeige an den Ortsvorsteher und das BfR. Dies geht auch per E-Mail. Es kann allerdings sein, dass eine Anpassung des Kostenplans erforderlich ist.

Frage: Was passiert, wenn sich der Zweck ändert? Antwort: Bei einer kompletten Zweckänderung muss der Ortschaftsrat entscheiden, ob ein einfacher Änderungsbeschluss ausreichend ist. Wenn ein komplett anderes Projekt mit einer anderen Kostenkalkulation erforderlich ist, sollte der alte Beschluss aufgehoben und ein neuer Beschluss gefasst werden. Die letzte Entscheidung erfolgt durch den OR.

Im Anschluss erfolgte noch eine Diskussion verschiedener Standpunkte mit und aus dem Au-ditorium. Im Anschluss an die Diskussion stimmt der Ortschaftsrat über die Beschlussvorlage ab. Soll die neue Regelung Anwendung finden?Abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
Ja=0, Nein=4, Enthaltungen=1

Tagesordnungspunkt sieben: Gespräch mit der LVB

7.1 Projekt Netz24 – Liniennetz der Zukunft: Neue Verbindungen und mehr Möglichkeiten

Herr Köhler stellt das Projekt Netz24 vor. Es findet aktuell eine Netzreform statt, mit der das Angebot der LVB verändert werden soll.

Hierbei geht es um das geplante Liniennetz der Zukunft: Neue Verbindungen und mehr Mög- lichkeiten. Geschaffen werden sollen neue Buslinien und die bisher vorhandenen Linien werden auf den Prüfstand gestellt und sollen an die neuen Gegebenheiten und Bedürfnisse an- gepasst werden.

Das Projekt lief über mehrere Monate und beinhaltete auch die Einbindung von ausgewählten Bürgern im Rahmen mehrerer Projekte. Auch über eine Interaktive Karte konnten Vorschläge für neue Linien eingereicht werden.

Über die Mailadresse netz24.verkehrsbetriebe@l.de können auch noch weitere Fragen und Anregungen eingereicht werden.

7.2 Fragen rund um das Thema Flexa im Gebiet Südost

Herr Höfler stellt den aktuellen Stand zum Flexa Angebot und dessen Erweiterung auf zwei neue Ortsteile in Leipzig vor. Es sind im Stadtgebiet zwei neue Gebiete hinzugekommen – hier werden Buslinien bewusst ersetzt bzw. der Linienverkehr verändert oder ergänzt. Im Südwesten werden Schülertransporte mit Flexa abgewickelt.

Ansonsten wird das Flexa Angebot sehr gut als ergänzendes Angebot angenommen. Die Zahlen sprechen hierbei eine deutliche Sprache.

Die Software wurde auch umgestellt und erlaubt nun regelmäßige Buchungen eines Flexa-Taxis.

Frage: Wann wird der 20 Minuten Takt bei der Linie 74 wiederhergestellt? Antwort: Es gibt immer noch aktuell großen Personalnotstand, durch den immer wieder Fahrten ausfallen und weswegen das Angebot deutlich reduziert wurde.

Anmerkung: Das Flexa dient als Ersatz für den ausgefallenen Schulbus – dies ist aber nicht praktikabel, da es keinen Ersatz in Holzhausen für den Schulverkehr darstellt.

7.3 Probleme in Holzhausen

Das Flexa fährt nicht zuverlässig genug um als Ersatz für den Schulbus zu dienen. Es ist auch nicht praktikabel im Schulbusbetrieb, weil bei der hohen Dichte der Schülerzahlen der Einsatz eines Busses sinnvoll ist.

Der Schulbus wird durch die aktuelle Reduktion des Linienbetriebs auf 30 Minuten früh morgens nicht ausreichend bedient. Hinzu kommt, dass die Linie 74, die um 6:54 fährt, laut Fahrplan nicht an der Haltestelle Arthur-Polenz Straße hält, sondern an der Haltestelle in der Stötteritzer Landstraße.

Dies funktioniert nicht zuverlässig genug, was dazu führt, dass die wartenden Fahrgäste an der Stötteritzer Landstraße beobachten müssen, wie der Bus in die Arthur-Polenz Straße abbiegt.

Es besteht keine Chance den Bus dann noch zu erreichen – der nächste Bus fährt erst um 7:14 Uhr, was für die meisten Schüler zu spät ist. Hinzu kommt, dass der Bus um 7:14 Uhr zu Schulzeiten sehr voll ist. Hier wäre eine bessere Taktung notwendig.

Die Anschlusstaktung an die Linie 4 in Stötteritz funktioniert auch nicht. Der Bus um 7:14 Uhr kommt nicht so an der Haltestelle der Linie 4 an, dass die Linie 4 günstig erreicht werden kann. Dies ist auch in umgekehrter Richtung der Fall.

Es fehlt eine alternierende Linie, die z.B. die Linie 15 in Meusdorf über die Parkstraße in Richtung Mölkau mit der Linie 72/73 verbindet. Diese Idee wurde bereits geäußert und nun noch mal im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Die Einzeichnung kommt auch noch mal über den Protokollanten per Mail. Eine Linie dieser Art, würde viele Probleme in Holzhausen lösen, da sie Bereiche bedient, die aktuell vom Linienverkehr abgeschnitten sind.

Der Halbstundentakt ist aktuell ein großes Problem für Holzhausen. Hier wird dringend darum gebeten, den ursprünglichen Takt wiederherzustellen.

Die stadteinwärtige Haltestelle in der Kurve der Stötteritzer Landstraße/ Richard-Springer-Weg ist eine Zumutung. Wann ist hier mit einer Verbesserung zu rechnen?

Tagesordnungspunkt acht: Glasfaserausbau in Holzhausen

Das Angebot der Deutschen GigaNetz wird vorgestellt. Es handelt sich im ein reines Glasfaserangebot. Die Nutzung ist nur 24 Monate an den Anbieter gebunden – im Nachgang kann auch ein Angebot eines anderen Anbieters genutzt werden.

Im ersten Schritt wird es eine Pressemitteilung geben, mit der das Projekt öffentlichkeitswirksam vorgestellt wird. Über Vereine etc. soll dann das Projekt weitergereicht werden. Am 13.03. ist ein digitaler Infoabend geplant – die Einladung erfolgt durch den Ortschaftsrat. Im Anschluss wird es noch einen Infoabend in Präsenz in den einzelnen Ortsteilen geben. Im Anschluss daran startet die Vermarktung mit Infomobilen vor Ort. Straße wird für die Leitungsverlegung geöffnet und am gleichen Tag auch wieder verschlossen.

Tagesordnungspunkt neun: Fußverkehrsentwicklungsplan Leipzig

Vertagt.

Tagesordnungspunkt zehn: Abstimmung zu den Änderungsanträgen Doppelhaushalt 2023/24

Vertagt.

Tagesordnungspunkt elf: Sonstiges & Termine

Vertagt.

Tagesordnungspunkt zwölf: Einwohnerfragestunde

Vertagt.

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc3051728.pdf

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