Holzhausen-Baalsdorf: Der Radweg kann gebaut werden
Holzhausen, Leipzig, Pressemitteilung der Landesdirektion vom 30.08.2021 – Die Landesdirektion Sachsen hat den Bau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen den Leipziger Ortsteilen Baalsdorf und Holzhausen per Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Damit verfügt die Stadt Leipzig über Baurecht.
»Ich freue mich, dass die Stadt Leipzig eine attraktive und vor allem sichere Rad- und Fußverkehrsverbindung zwischen Baalsdorf und Holzhausen errichten kann. Damit wird eine Lücke im städtischen Radverkehrsnetz geschlossen. Mit jedem Lückenschluss wird das Fahrradfahren für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver. Davon profitieren die Umwelt und nicht zuletzt unsere Gesundheit«.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion
Das Vorhaben umfasst den Anbau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radweges auf der östlichen Seite der Baalsdorfer Straße (Staatsstraße S 78) zwischen den Ortslagen Baalsdorf und Holzhausen. Des Weiteren werden zwei Querungshilfen errichtet.
Der Baubeginn befindet sich an der Kreuzung Baalsdorfer/Brandiser Straße. Am Bauende schließt die Geh-/Radverkehrsanlage an den bereits vorhandenen Geh- und Radweg der S 78 an. Die Länge des Neubaus beträgt zirka 1.174 Meter.
Auf den ersten 100 Metern ab Baubeginn in Baalsdorf wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt und ein Gehweg errichtet. Von der Anbindung des Feldweges am Rand der Ortslage Baalsdorf an wird der Radverkehr sodann gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr auf der Ostseite der bestehenden Fahrbahn der S 78 auf einer separaten Anlage bis zum Ortseingang Holzhausen geführt.
Für die mit der Maßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. So werden nicht mehr benötigte Straßenflächen zurückgebaut und entsiegelt. Des Weiteren werden entlang des neuen Weges 91 Laubbäume als Alleebäume gepflanzt sowie das Straßenbegleitgrün wiederhergestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird im Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt rechtzeitig vorher eine entsprechende Bekanntmachung. Darüber hinaus wird er auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht.
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