Pressemeldung Stadt Leipzig: Kommunalwahl in Holzhausen muss wiederholt werden
Die Landesdirektion Sachsen hat als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Leipzig die Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 in der Ortschaft Holzhausen sowie im Wahlkreis 9 für ungültig erklärt. Der Leipziger Stadtrat hat daher auf seiner heutigen Sitzung die Termine für die Wahlwiederholung bzw. Neuwahl festgelegt.
Im Wahlbezirk 9 (Mockau-Süd, Mockau-Nord, Gohlis-Mitte, Eutritzsch, Seehausen, Wiederitzsch) ist eine Neuwahl notwendig, weil einer der Kandidaten, der am 25. Mai zur Wahl angetreten war, zu jenem Zeitpunkt nicht wählbar war. Gründe für die Nicht-Wählbarkeit können u.a. die Verhängung einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr oder die Bestellung eines Betreuers sein.
Der Gemeindewahlausschuss hatte zunächst die Wählbarkeit des Kandidaten festgestellt; erst im Nachhinein wurde bekannt, dass dieser Entscheidung ein technischer Fehler zugrunde lag. Die Teilneuwahl hat zur Folge, dass die Parteien in dem Wahlkreis ihre Kandidaten neu aufstellen müssen. Der Stadtrat hat als Termin für die Neuwahl den 12. Oktober 2014 festgelegt.
In der Ortschaft Holzhausen ist eine Wiederholung der Wahl notwendig, weil bei der Kommunalwahl am 25. Mai zwei Nicht-Wahlberechtigte zur Wahl zugelassen waren und dies ergebnisrelevant war. Der Stadtrat hat die Wahlwiederholung auf den 31. August 2014 (Tag der Landtagswahl in Sachsen) festgelegt.